AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen des EasyProfits-Partnerprogramms

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen dem Partner und Easy Profits.

2. Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Voraussetzung für den Beitritt zum Easy Profits Partnerprogramm. 

3. Der Partner bestätigt, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden, und akzeptiert hat. Wenn der Partner die Bedingungen jedoch nicht akzeptiert, soll er dem Partnerprogramm nicht beitreten und die vorliegenden Bedingungen nicht akzeptieren.
 

I. Begriffsdefinitionen

1. Easy Profits Partnerprogramm: Internetplattform, die unter Domainnamen www.easyprofits.com erreichbar ist. Sie ermöglicht das Verdienen an Verkaufsvermittlung von Produkten und  Dienstleitungen, der Kooperierenden Subjekte.

2. Veranstalter: Veranstalter von Easy Profits Partnerprogramm ist TWC HOLDING LLC 501 Silverside Road, Suite 105, Wilmington, DE 19809, USA

3. Besitzer des Easy Profits Partnerprogramms ist TWC HOLDING LLC 501 Silverside Road, Suite 105, Wilmington, DE 19809, USA

4. AGB: folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen

5. Partner:
- volljährige, natürliche Person, die keine Gewerbe treibt 
- volljährige, natürliche Person, die eine Gewerbe treibt
- Gesellschaft des Handelsrechts

6. Anmeldungsformular: Formular, das auf Webseiten des Veranstalters zu finden ist. Es  ermöglicht eine Übertragung von Daten der Personen wie Unternehmen, diese sich an das Partnerprogramm anschließen möchten.

7. Konto des Partners: individuelle Zugang zu Informationen, wie aktuelle Provision des Partners und Statistiken, auf der Easy Profits Plattform. Der Partner findet hier mehrere Marketing-Tools, diese der Veranstalter zur Verfügung gestellt hat. Es ermöglicht auch den Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen.

8. Produkte: Produkte und Dienstleistungen, die von dem Veranstalter angebotenen werden und zum Verkauf mittels Partnerprogramm, durch Kooperierende Subjekte, zugänglich gemacht werden.

9. Marketing-Tools: Werbematerialien (Banner, Fotos, Artikel) die zur Veröffentlichung auf Webseiten oder Bloggen, des Partners bestimmt sind.

10. Partner-Link: Link, das für jeden Partner individuell geschaffen wurde. Es ist erst nach dem Einloggen ins Programm vorhanden. 

11. Statistiken: Tool, welches Effekten der Auswirkungen des Partners ermöglicht.

12. Chargeback: Stornierung der Provision auf dem Konto des Partners, wenn der Kunde das gekaufte Produkt zurückzugeben hat.

13. Ausgezahlte Chargebacks: Stornierung der Provision, in dem folgenden Abrechnungszeitraum. Es passiert wenn der Kunde das Produkt doch zurückgegeben hat und die Provision in dem vorigen Abrechnungszeitraum unrecht ausgezahlt wurde.  

13. Kampagne: Werbeaktion, die ein Partner durchgeführt.

14. Kooperierende Subjekt: das Wirtschaftssubjekt, das durch die Easy Profits-Plattform, Produkte anbietet und kann die Provisionshöhe individuell für jeden Partner feststellen. 

II. Partnerschaft zu Partnerprogramm

1. Easy Profits-Partner sollen, in Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Kooperierenden Subjekten, den Verkauf von Produkten, die das Partnerprogramm zur Verfügung stellt, unterstützen.

2. Am Partnerprogramm können: volljährige, natürliche Personen, die kein Gewerbe treiben, natürliche Personen, die ein Gewerbe treiben und  Gesellschaften des Handels, teilnehmen.

3. Um Partner des Easy Profits Partnerprogramms zu werden, muss man das  Anmeldeformular ausfüllen und die Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren.

4. Die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen ist mit dem Verständnis und Annahme der im Partnerprogramm geltenden Regeln gleichbedeutend.

5. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist völlig freiwillig und kostenlos. 

6. Beim Anmeldeformular soll man unbedingt richtige E-Mail-Adresse und Passwort angeben. 

7. Der Partner darf bei dem Easy Profits Partnerprogramm nur ein Partner-Konto haben. Ohne Rücksicht darauf wie viele Webseiten er hat oder wo er die Produkte bewirbt.  

8. Zu einem Kooperierenden Subjekt, kann jeder Wirtschaftssubjekt werden, der an dem Easy Profits Partnerprogramm teilnehmen möchte und die Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Die Kooperierende Subjekte werden durch das Kontaktformular verifiziert.

III. Provisionen

1. Verkauf der Produkte wird gemäß der Geschäftsbedingungen des EasyProfits Partnerprogramm belohnt.

2. Höhe der Provision kann der Partner auf seinem Konto überprüfen.

3. Veranstalter vorbehält sich das Recht, die Provisionshöhe zu ändern. Es betrifft jedoch die abgeschlossene Geschäfte nicht. Die aktuelle Provisionshöhe wird im Partnerpanel angegeben.

4. Die Provision des Partners wird auf der Grundlage von Bestellungen, die auf der Produktseite des im Partnerprogramm beworbenen Produkten aufgegeben wird und die aus den Partners-Link kommt, berechnet.

5. Die Provision wird im Moment der Produktsendung vom Veranstalter zum Besteller berechnet und im Moment der Vorauszahlung.

6. Die Provision wird auf dem Partner-Konto im Moment, wenn der Kunde den gekauften Produkt zurückgibt, annulliert oder Kurierdienst an den Kunden nicht ankommen kann.

7. Die Provisionen werden zwischen den 15. und 20. Tag des Monats ausgezahlt.

8. Die Provision wird nur dann ausgezahlt, wenn die Midestquote, die im Easy Profits Partnerprogramm festgestellt wurde, erreicht wird und wenn die Informationen über die Auszahlungen richtig ausgefüllt wird.

9. Der Partner kann seine Auszahlungen und Provisionen im Verwaltungspanel verfolgen.

10. Easy Profits behaltet sich das Recht vor, einen Partner zu entfernen und ihm die Provision nicht auszuzahlen, wenn er die Provision nicht vorschriftsmäßig erzeugt oder es einen begründeten Verdacht gibt, dass er die Geschäftsbedingungen verletzt. 

11. Die Belohnung des Partners wird aufgrund der Zusammenstellung, die sich im Partnerpanel befindet, ausgezahlt. Dort werden die realisierte Bestellungen und die dadurch entstehende Provision aufgelistet.


IV. Die Rechte und Pflichten des Partners

1. Die Anmeldung bei dem Partnerprogramm ist mit der Akzeptanz der Geschäftsbedingungen des Easy Profits Partnerprogramm gleichbedeutend. Der Partner, ist nach der Anmeldung verpflichtet, die übrigen Informationen, diese Antragsgebühr betreffenden, zu ergänzen. Er ist auch verpflichtet, die Programm-Regeln zu beachten.

2. Die Anmeldung bei dem Partnerprogramm ist mit der Zustimmung über Verarbeitung der persönlichen Daten des Partners, die zum Betreiben der Gewerbe im Rahmen der Zusammenarbeit mit Partnerprogramm unentbehrlich sind, gleichbedeutend. Easy Profits ist verpflichtet alle Programm-Regeln zu beachten.

3. Jeder Partner bekommt eine Lizenz für Benutzung von Werbematerialien, diese die bewerbenden Produkten, die zum Easy Profits Partnerprogramm gehören, betreffen. Die oben genannten Materialien können auf ihren Webseiten, Blogen, sozialen Portalen ausgenutzt werden, um die Produkte zu bewerben und wegen der Absatzsteigerung.

4. Der Partner darf, den Inhalt der Webseiten von den Produkten, die im Partnerprogramm bewerben werden, nicht kopieren. Zur Bewerbung von Produkten kann der Partner die Materialien, die sich im Easy Profits Partnerprogramm befinden, nutzen.

5. Produkte, die im Rahmen des EasyProfits-Partnerprogramms beworben werden, haben eingetragene Marken und Zertifikate. Easy Profits verbietet den Partnern, ihre eigene Websites unter Schlüsselwörtern zu bewerben, die für alle im Partnerprogramm aufgeführten Marken gelten. Werbung unter Markenphrasen von Produkten, die bei Easy Profits verfügbar sind, ist ebenfalls verboten. Dies gilt für AdWords-Kampagnen, Auktionsseiten (Allegro, Ebay, Amazon) oder Social Media. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ausgewählte Markenphrasen von Partnern zu bewerben. Es ist auch verboten, Domains zu kaufen, diese die Markennamen, der in Easy Profits angebotenen Produkte verwenden oder diesen ähnlich sind.

6. Der Partner wird dazu verpflichtet, die Inhalte seiner Webseiten, Bloggen und Portalen bei den Sozial Media zu aktualisieren, so dass sie genau und einheitlich mit der Hauptwebseite des Easy Profits Partnerprogramm übereinstimmen.

7. Der Partner ist für die Aufrechthaltung und Aktualisierung von seinen Webseiten verantwortlich.

8. Der Partner ist mit dem Monitoring von seinen Webseiten durch Easy Profits einverstanden. Außerdem ist er verpflichtet die Zugriffsquellen, wenn der Veranstalter es verlangt, detailliert darzustellen.

9. Der Partner ist verpflichtet alle Rechtsvorschriften, die auf dem Märkten, wo er die Produkte bewerbenden möchte, zu bewehren.

10. Der Partner kann jeder Zeit auf die Teilnahme am Partnerprogramm verzichten. Jedoch soll man dem Veranstalter eine entsprechende Erklärung einreichen.

11. Wenn die Zusammenarbeit mit Easy Profits Partnerprogramm zu Ende geht, ist der Partner verpflichtet die Partner-Links, die von Easy Profits Programm hervorgebracht wurden, zu entfernen. 

12. Der Partner kann die Produkte, die im Angebot des EasyProfits Partnerprogramm auf den Auktion-Netzwerken verkaufen. Dies können in Paketen oder allein zugänglich sein.

13. Es ist verboten in Großhandelsmengen für personenbezogene Daten eines Kunden zu bestellen. Der Betrag, den der Kunde tatsächlich für die Produkte und die Lieferung bezahlt, muss dem Betrag auf der Rechnung entsprechen, die der Kunde erhalten hat. Beim Verstoß gegen die Bestimmungen des Reglements, die im ersten Satz bestimmt werden, hat der Veranstalter das Recht, die Bestimmungen nach Kapitel V Abs.9 dieser Verordnungen anzuwenden.

14. Man darf keine Großhandel- Menge der Produkte, für Personaldaten von eine Person, bestellen.

15. Die Cookies können nur durch den Übergang von der Partnerseite auf die Produktseite und nur durch Tools, die im EasyProfits Partnerprogramm verfugbar sind (Link, Banners u. ä.), gespeichert werden. Alle anderen Formen der Cookies-Speicherung ist unerlaubt.


16. Die Cookies gelten 90 Tage. In dieser Zeit wird die Provision dem Partner zugeschrieben, dessen Webseite der Kunde als die erste besucht hat.
Die Länge der Cookie-Geltung kann von den Kooperierende Subjekt abhängig sein.

17. Die Anmeldung bei dem Partnerprogramm, ist mit dem Empfang von Geschäftsinformationen und Marketingmaterial von Easy Profits eindeutig.

18. Gemäß Art. 13 der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG wird hiermit zur Kenntnis gegeben, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, um die Bestimmungen des Vertrags mit dem Partner abzuschließen und umzusetzen.

19. Der Datenverwalter ist TWC HOLDING LLC 501 Silverside Road, Suite 105, Wilmington, DE 19809, USA

20. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben der mit dem Partner geschlossene Vertrag und die anwendbaren Rechtvorschriften.

21. Es wird zur Kenntnis gegeben, dass personenbezogene Daten an Datenempfänger nach geltendem Recht weitergegeben werden können oder wenn es erforderlich sei, die Bestimmungen des Vertrags umzusetzen (Empfänger, die die Daten im Auftrag des Administrators verarbeiten - die Verarbeitung personenbezogener Daten anvertrauen).

22. Es wird darüber informiert, dass personenbezogene Daten, die im Vertrag enthalten sind, auf der Grundlage des geltenden Rechts für einen akzeptablen Zeitraum verarbeitet werden.

23. Es wird über das Recht auf Zugang zu eigenen persönlichen Daten, ihre Berichtigung, Entfernung oder Einschränkung der Verarbeitung informiert.


24. Es wird über das Recht informiert, der Verarbeitung und dem Recht, personenbezogene Daten zu übermitteln, widersprechen zu können.

25. Es wird über das Recht informiert, eine Beschwerde bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Aufsichtsorgan einzureichen.

26.Es wird zur Kenntnis gegeben, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten eine Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist und für die Umsetzung der oben genannten Ziele erforderlich ist, die sich aus der Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags ergeben. Wenn keine personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, kann man keine Vereinbarung mit dem Partner geschlossen werden.

27. Es ist verboten, ohne die Zustimmung des Veranstalters, den Namen oder das Logo von EasyProfits zu verwenden.

28. Ausgewählte Produkte im EasyProfits-Angebot haben besonderen Einschränkungen, im Hinsicht auf die Akzeptation des Datenverkehrs. Werbung für Éleverlash, Éleverenew und Éleverbrow bei Online-Auktionen ist verboten.


V. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters

1. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Bewährung der Rechtsvorschriften, während des Betreiben von Partnerprogramm. Außerdem verpflichtet er sich zum Schutz von persönlichen Daten und Informationen, über die ausgezahlte Provisionen.

2. Der Veranstalter ist für solides Betreiben und Verrechnung von den verkauften Produkten, die von Partners beworben wurden, verantwortlich.

3. Der Veranstalter sorgt für die einmalige  Partner-Links zur Vorbereitung der Werbe-Kampagnen.

4. Der Veranstalter ist für die Lieferung und Aktualisierung von Werbematerialien, die im Partnerprogramm vorhanden sind, verantwortlich. Außerdem soll er die Partner über alle Änderungen im Funktionieren des Partnerprogramms informieren.

5. Jeder angemeldete Partner bekommt den Zugang zum Verwaltungspanel, wo er mit den bewerbenden Produkten leiten kann.

6. Der Veranstalter versichert die technische und administrative Unterstützung, wie auch Hilfe bei der Benutzung vom Easy Profits, für angemeldete Partner.

7. Der Veranstalter kann einer neuen Parson die Partnerschaft bei dem Easy Profits Partnerprogram Grundangabe absagen. Er kann  auch ein Partner-Konto, im Falle der Verletzung der Vorschriften oder anderen Rechtsnormen, löschen.

8. Der Veranstalter ist für die Fehler bei Partners-Daten und die Verspätung bei der Provision-Auszahlung nicht, verantwortlich.

9. Der Veranstalter hat das Recht, einen Partner aus dem Partnerprogramm zu entfernen oder ihm die Provision nicht auszuzahlen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass gegen die Geschäftsbedingungen handelt.

10. Der Veranstalter hat das Recht, dem Partner, die auf seinem Konto gesammelte Provisionen nicht auszuzahlen, wenn er die vorliegende Geschäftsbedingungen verletzt hat.

11. Der Veranstalter hat Recht, die Provision für die Bestellungen, die nach dem Rücktritt des Partners aus dem Programm aufgegeben wurde, nicht auszuzahlen.

12. Der Partner kann Beschwerde einrichten, wenn er seine Provision nicht bekommen hat. Es ist binnen 6 Monaten seit dem Fälligkeitsdatum der Zahlung möglich. Nach 6 Monaten wird sich der Veranstalter bemühen, die Zahlung zu leisten, er vorbehält sich jedoch, dass es aus technischen Gründen nicht möglich sein kann.


VI. Haftung

1. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Schaden, die im Zusammenhang mit den angebotenen Produkten oder Diensten des Kooperierende Subjekts entstanden sind.

2.  Der  Veranstalter ist keine Partei bei den Verträgen, mit den Kooperierenden Subjekten, die über Easy Profits Partnerprogramm Zusammen arbeiten. Veranstalter garantiert nicht, dass er den Vertrag mit den Kooperierenden Subjekt schließt und ausführt. Er ist für ordentliche Ausführung oder Nichterfüllung des Vertrags, die über Easy Profits Partnerprogramm abgeschlossen wurden, nicht verantwortlich.  

3. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Schaden, die wegen der Einstellung von Dienstleistungen oder wegen dem Konto-Löschen von Partner, der gegen die Regeln gehandelt hat, entstanden sind.

4. Veranstalter trägt keine Verantwortung für:
a) die Schaden, welche den Dritten angerichtet wurden, durch die Kooperierende Subjekte, die gegen den Rechtsvorschiften oder Geschäftsbedingungen gehandelt haben
b) die Schaden, diese durch keiner Kontinualitat des Easy Profits Partnerprogramm entstanden sind
c) die Angabe von falschen oder unvollständigen Daten, von Kooperierenden Subjekten, bei der Anmeldung oder Nutzung des Easy Profits Partnerprogramm 
d) die Kooperierenden Subjekten, die sich an die Geschäftsbedingungen halten. 


VII. Verwaltungspanel des Partners

1. Jedem neu-angemeldeten Partner wird das Verwaltungspanel zugänglich gemacht. Das Panel enthält Informationen über: Produkte, Provisionen und Statistiken.

2. Im Verwaltungspanel gibt es die Möglichkeit, die Marketing-Tools zu nutzen, neue Kampagnen zu machen, die Werbematerialien herunterzuladen. Dazu noch gibt es die Möglichkeit mit dem Veranstalter Kontakt aufznehmen.


VIII. Schlussbestimmungen

1. Die vorliegende Geschäftsbedingungen  gelten als die Vereinbarung zwischen dem Veranstalter des Easy Profits Partnerprogramm und dem Partner, der zum Partnerprogramm beigetreten ist. Diese Bedingungen ersetzen alle andere Verabredungen zwischen den Parteien (schriftlichen und mündlichen).

2. Die Verletzung von der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zieht nach sich, dass das Partner-Konto sofort eingefroren wird und die Provision nicht ausgezahlt wird.

3. Der Veranstalter kann das Partner-Konto sperren. In Fall wenn der Partner gegen Interesse des Easy Profits Partnerprogramms oder der anderen Partnern handelt.

4. Sowohl der Veranstalter, wie auch der Partner, die  vorliegende Vereinbarung auflösen und damit auf die Partnerschaft verzichten oder einen Partner aus dem Partnerprogramm entfernen, sollen die beiden Parteien es schriftlich per E-Mail oder durch das Verwaltungspanel machen.

5. Jede Partei ist für das Betreiben eigener Tätigkeiten im Rahmen des EasyProfits Partnerprogramm verantwortlich. Sie sind auch  für die Beachtung der Geschäftsbedingungen, verantwortlich. 

6. Der Veranstalter hat das Recht, die vorliegende Geschäftsbedingungen zu ändern.  Jedoch ist er eindeutig dazu verpflichtet, alle Partner durch die Veröffentlichung der neuern Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Version auf der Hauptseite des Easy Profits Partnerprogramm, zu benachrichtigen.

7. In allen nicht durch die vorliegende Geschäftsbedingungen geregelten Angelegenheiten finden die allgemein geltenden Rechtsvorschriften Anwendung.